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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Haller Hörakustik Michael Kerl e.K. vertreten durch Ihren 

Inhaber Hörakustik-Meister Michael Kerl

1. Bedingungen für Kaufverträge

1. Kaufvertrag-Abschluss
Ein Kaufvertrag mit unserem Unternehmen kommt zustande, wenn wir die Annahme einer Bestellung schriftlich bestätigen oder die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung der Ware in einem angemessenen Zeitraum nach der Bestellung annehmen.
2. Lieferzeit und Lieferfähigkeit
Eine Lieferung durch unser Unternehmen erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt ausschließlich für den Fall, dass die Nichtbelieferung durch unser Unternehmen nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird unser Unternehmen den Käufer umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung oder sonstige Gegenleistung schnellstmöglich erstatten.
3. Abnahme des Kaufgegenstandes
Wird der Kaufgegenstand durch den Kunden nicht fristgemäß abgenommen, ist unser Unternehmen berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Sollte unser Unternehmen im vorbezeichneten Fall Schadensersatz verlangen, so beträgt dieser 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unserem Unternehmen vorbehalten. Der Schadenersatz wegen Verzuges bleibt unberührt.
4. Sachmängel
Beim Kauf von Produkten richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regeln.
Von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege oder auf ausgelaufene bzw. auf die Verwendung ungeeigneter Batterien zurückzuführen sind, ausgenommen. Hiervon unberührt bleibt die Regelung des § 476 BGB.

2. Unsere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen

1. Handwerksgerechte Ausführung
Sämtliche Reparaturen und sämtliche Anpassungen von Hörgeräten erfolgen so, wie es bei Werkleistungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach der Art des Werkes erwartet werden kann. Eine zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den Möglichkeiten, wie sie einer handwerksgerechten, üblichen Werkleistung entspricht.
2. Gewährleistung
Unsere Gewährleistung für Leistungen, Reparaturen und Anpassungen richtet sich nach den gesetzlich gültigen Regeln. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen unser Unternehmen beträgt 1 Jahr. Sie beginnt mit Abnahme der Werkleistung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Diesen Haftungsbeschränkungen stehen Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei grobem Verschulden, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht entgegen.
3. Rücktrittsvorbehalt
Falls sich trotz vorheriger handwerksgerechter, fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung ergibt, dass der Auftrag zur Reparatur oder einer Anpassung des Gerätes nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann unser Unternehmen vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch unser Unternehmen hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Gerätes in dem Zustand, in dem es sich nach der Bearbeitung befindet. Vom Kunden werden in diesem Fall Kosten nicht erhoben. Falls eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger geschieht, wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.

3. Sonstige Bestimmungen

1. Privatrechtsverhältnis / Versicherungsleistungen Dritter
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistung unseres Unternehmens verpflichtet. Von dieser Verpflichtung wird der Kunde befreit, sobald eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens abdeckt. Falls eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Tarif für die Lieferung und / oder Leistung unseres Unternehmens entspricht, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Kunden bleiben dann zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber unserem Unternehmen verpflichtet. Kunden sind Selbstzahler, wenn sie bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen. Legen sie eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen unseres Unternehmens im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Der Kunde bleibt gegenüber unserem Unternehmen zur Zahlung verpflichtet.
2. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
a) Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens.
b) Produkte, die dem Kunden zur Probe übergeben werden, bleiben Eigentum unseres Unternehmens.
c) Jeder Kunde ist verpflichtet, Produkte unseres Unternehmens pfleglich zu behandeln.
3. Haftung
Eine Haftung unseres Unternehmens, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen stehen Ansprüchen des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, Ansprüchen aufgrund von Verschulden bei Vertragsverhandlungen und Ansprüchen aufgrund von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht entgegen. Eine Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten wird nicht beschränkt.
4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungsbeträge für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen werden mit Zustellung/Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Eventuelle Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher vereinbart wurden. Kunden kommen mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn sie diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, die auf die Folgen des Verzugs besonders hinweist, leisten. Dies gilt nicht, wenn Kunden nachweisen, dass sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. Der Rechnungsbetrag ist während der Verzugszeit komplett zu verzinsen. Der Verzinsungssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 

4. Wichtiger Zusatz

1. Sei ein guter Mensch
Durch Akzeptieren dieser AGB verpflichten Sie sich darüber hinaus dazu, ein guter Mensch zu sein. Dazu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Verhaltensweisen wie die Folgenden: Seien Sie höflich. Nutzen Sie bei schriftlicher Konversation nicht zu viele Ausrufe- oder Fragezeichen. Oder gar GROßBUCHSTABEN!!!!!! Finden Sie etwas, das Sie glücklich macht und bleiben Sie dieser Sache treu, egal was andere darüber denken. Außer Ihre Leidenschaft hat negative Auswirkungen auf andere.

 

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